Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Reiseveranstalterbedingungen der WaldReisen GmbH für die Buchung und Durchführung von Naturreisen durch Deutschland.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der WaldReisen GmbH, Unter den Linden 47, 10117 Berlin, Deutschland (nachfolgend „WaldReisen", „wir" oder „uns") und ihren Kunden (nachfolgend „Reisende" oder „Buchender") über die Inanspruchnahme von Reiseleistungen, insbesondere Pauschalreisen, geführten Touren, Gruppenreisen sowie sonstigen im Zusammenhang mit Naturtourismus stehenden Dienstleistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Reisenden werden, auch wenn WaldReisen ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, WaldReisen stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer. Als Verbraucher gilt jede natürliche Person, die einen Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Als Unternehmer gilt eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Im Falle von Verbraucherverträgen gelten die Bestimmungen der §§ 651a ff. BGB sowie die einschlägigen EU-Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung ergänzend zu diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss und Buchung
2.1 Buchungsanfrage: Der Buchende gibt durch die Übermittlung einer schriftlichen, elektronischen oder mündlichen Buchungsanfrage ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages ab. Die Buchungsanfrage kann über das Online-Kontaktformular auf unserer Website, per E-Mail, telefonisch oder in den Geschäftsräumen von WaldReisen erfolgen.
2.2 Annahme der Buchung: Der Reisevertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Buchungsbestätigung von WaldReisen zustande. WaldReisen ist nicht verpflichtet, jede Buchungsanfrage anzunehmen. Eine mündliche Buchungsbestätigung oder eine Bestätigung durch Mitarbeiter von WaldReisen im Rahmen von Erstgesprächen begründet noch keinen bindenden Vertrag.
2.3 Buchungsbestätigung: Nach Annahme der Buchung erhält der Buchende eine schriftliche Buchungsbestätigung, die alle wesentlichen Vertragsinhalte enthält, einschließlich der gebuchten Reiseleistungen, des Reisepreises, der Zahlungsbedingungen und der Stornierungsregelungen. Der Buchende ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf Richtigkeit zu prüfen und etwaige Abweichungen oder Fehler unverzüglich, spätestens jedoch binnen 48 Stunden nach Erhalt, schriftlich bei WaldReisen zu melden.
2.4 Buchung für mehrere Reisende: Wer für mehrere Reisende bucht, übernimmt damit für alle die Verpflichtungen aus dem Reisevertrag, insbesondere die Verpflichtung zur Zahlung des Reisepreises. Er haftet für die Erfüllung aller Verbindlichkeiten der Reiseteilnehmer als Gesamtschuldner, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2.5 Minderjährige Reisende: Für Reisende unter 18 Jahren ist die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich. Bei der Buchung von Reisen für Minderjährige ohne Begleitperson eines Erziehungsberechtigten ist eine schriftliche Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters vorzulegen.
§ 3 Reisepreis, Fälligkeit und Zahlungsbedingungen
3.1 Reisepreis: Der im Reisevertrag genannte Reisepreis ist der Gesamtpreis für die gebuchten Leistungen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind im Reisepreis enthalten: die gemäß Leistungsbeschreibung vereinbarten Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen, die Begleitung durch zertifizierte Naturführer, die Nutzung der beschriebenen Einrichtungen sowie alle im Programm vorgesehenen Eintritte und Aktivitäten.
3.2 Nicht im Reisepreis enthaltene Leistungen: Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, sind An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise, Reiseversicherungen, persönliche Ausgaben, Trinkgelder, nicht im Programm enthaltene Aktivitäten sowie alle sonstigen Leistungen, die nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung aufgeführt sind, nicht im Reisepreis enthalten.
3.3 Anzahlung: Bei Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtreisepreises fällig. Die Anzahlung kann nur nach Aushändigung oder Übermittlung des Sicherungsscheins oder eines gleichwertigen Sicherungsinstruments gemäß § 651r BGB verlangt werden.
3.4 Restzahlung: Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein ausgehändigt wurde oder übermittelt worden ist und die Reise nicht mehr stornierbar ist. Bei Buchungen weniger als 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
3.5 Zahlungsmethoden: WaldReisen akzeptiert Zahlungen per Banküberweisung auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto. Weitere Zahlungsmethoden können nach gesonderter Vereinbarung akzeptiert werden. Die Kosten für Zahlungsmethoden, die zusätzliche Gebühren verursachen, trägt der Buchende.
3.6 Zahlungsverzug: Gerät der Buchende mit der Zahlung in Verzug, ist WaldReisen nach vorheriger Mahnung unter Setzung einer angemessenen Zahlungsfrist berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. WaldReisen ist ferner berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
§ 4 Preisänderungen nach Vertragsschluss
4.1 Preiserhöhungen: WaldReisen behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss zu erhöhen, wenn sich die für die Preisgestaltung maßgeblichen Faktoren nachträglich verändert haben. Insbesondere kann eine Preiserhöhung erfolgen bei:
- Erhöhung der Beförderungskosten, insbesondere Treibstoffkosten oder andere Energiekosten
- Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Touristensteuern, Hafen- oder Flughafengebühren
- Wechselkursschwankungen, soweit Leistungen in Fremdwährung eingepreist sind
4.2 Mitteilung von Preiserhöhungen: Preiserhöhungen sind nur zulässig, wenn WaldReisen den Reisenden unverzüglich und klar sowie verständlich über die Preiserhöhung, die Gründe dafür und die Berechnungsmethode informiert. Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn diese WaldReisen nach Vertragsschluss bekannt geworden ist.
4.3 Recht zur Preiserhöhung: WaldReisen kann eine Preiserhöhung nur verlangen, wenn diese mehr als acht Prozent des Gesamtpreises der Pauschalreise übersteigt. Übersteigt die Preiserhöhung acht Prozent des vereinbarten Reisepreises, hat der Reisende das Recht, vom Reisevertrag zurückzutreten oder an der entsprechend geänderten Pauschalreise teilzunehmen, sofern WaldReisen eine entsprechende Pauschalreise anbietet.
4.4 Preissenkungen: Sinken die in Ziffer 4.1 genannten Kosten nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn, so ist der Reisepreis entsprechend zu senken. WaldReisen kann jedoch die tatsächlichen Verwaltungskosten von dem Rückzahlungsbetrag abziehen.
§ 5 Leistungsänderungen vor Reisebeginn
5.1 Zulässigkeit von Leistungsänderungen: WaldReisen behält sich das Recht vor, die vertraglich vereinbarten Leistungen vor Reisebeginn zu ändern, wenn dies unvermeidbar und nicht in der Sphäre von WaldReisen liegt. Solche Änderungen sind nur zulässig, wenn sie unwesentlich sind und dem Reisenden rechtzeitig klar und verständlich mitgeteilt werden.
5.2 Wesentliche Änderungen: Wesentliche Änderungen der Hauptreisemerkmale berechtigen den Reisenden, vom Reisevertrag zurückzutreten. Als wesentliche Änderungen gelten insbesondere: erhebliche Änderungen des Reiseziels, erhebliche Änderungen des Reisebeginns oder der Reisedauer, Absage wichtiger im Programm enthaltener Einzelleistungen sowie ein erheblicher Qualitätsmangel der Unterkunft.
5.3 Mitteilung von Leistungsänderungen: WaldReisen wird den Reisenden bei Leistungsänderungen unverzüglich und vor Reisebeginn klar, verständlich und in auffallender Weise über die Änderung der Leistung informieren und ihm gleichzeitig mitteilen, dass er, wenn er im Fall einer wesentlichen Änderung zurücktritt, etwaig bezahlte Beträge zurückverlangen kann oder an einer anderen von WaldReisen angebotenen Pauschalreise teilnehmen kann.
§ 6 Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn
6.1 Rücktrittsrecht: Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden und ist mit Eingang bei WaldReisen wirksam.
6.2 Stornogebühren: Im Falle des Rücktritts hat WaldReisen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts vor Reisebeginn. Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird, gelten folgende pauschale Entschädigungssätze:
- Rücktritt bis 60 Tage vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
- Rücktritt 59 bis 45 Tage vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises
- Rücktritt 44 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises
- Rücktritt 29 bis 20 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
- Rücktritt 19 bis 10 Tage vor Reisebeginn: 65 % des Reisepreises
- Rücktritt 9 bis 1 Tag vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
- Rücktritt am Tag der Abreise oder Nichtanreise: 95 % des Reisepreises
6.3 Nachweis des Reisenden: Dem Reisenden bleibt unbenommen, nachzuweisen, dass WaldReisen kein Schaden entstanden ist oder der Schaden wesentlich geringer ist als die berechnete Pauschale.
6.4 Kostenloser Rücktritt bei außergewöhnlichen Umständen: Der Reisende hat das Recht, vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Entschädigung vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände eintreten, die die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigen. Als außergewöhnliche Umstände gelten insbesondere Naturkatastrophen, Seuchen, Terroranschläge oder behördliche Reisewarnungen, nicht jedoch schlechtes Wetter, sofern es nicht außergewöhnlich und für die Jahreszeit und Region untypisch ist.
6.5 Übertragung der Buchung: Der Reisende kann bis spätestens sieben Tage vor Reisebeginn verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. WaldReisen kann dieser Übertragung widersprechen, wenn der Dritte die besonderen Anforderungen an die Reise nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Buchende als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstandenen Mehrkosten.
§ 7 Leistungsänderungen und Kündigung durch WaldReisen
7.1 Rücktritt durch WaldReisen: WaldReisen kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die vereinbarte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Mindestteilnehmerzahl ist, sofern zutreffend, im Angebot oder der Buchungsbestätigung angegeben. WaldReisen ist verpflichtet, den Reisenden unverzüglich nach Feststellung, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, zu informieren, spätestens jedoch:
- 20 Tage vor Reisebeginn bei Reisen von mehr als 6 Tagen
- 7 Tage vor Reisebeginn bei Reisen von 2 bis 6 Tagen
- 48 Stunden vor Reisebeginn bei Reisen von weniger als 2 Tagen
7.2 Rücktritt wegen außergewöhnlicher Umstände: WaldReisen kann vor Beginn der Pauschalreise vom Reisevertrag zurücktreten, wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigen. In diesem Fall sind alle geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen nach Erklärung des Rücktritts, zu erstatten.
7.3 Kündigung wegen Verhaltens des Reisenden: WaldReisen kann den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung die anderen Reiseteilnehmer nachhaltig stört, den ordnungsgemäßen Ablauf der Reise erheblich gefährdet oder sich so verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für WaldReisen unzumutbar ist. Bei einer solchen Kündigung behält WaldReisen den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes der ersparten Aufwendungen.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Reisenden
8.1 Pflicht zur Mitarbeit: Der Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen des Zumutbaren zur Behebung der Störung beizutragen. Unterlässt der Reisende die Anzeige von Mängeln oder unterlässt er zumutbare Abhilfemaßnahmen, ist eine Minderung des Reisepreises ausgeschlossen.
8.2 Reiseunterlagen und Dokumente: Der Reisende ist verpflichtet, für das Vorhandensein gültiger Reisedokumente (Personalausweis, Reisepass etc.) sowie für die Einhaltung etwaiger Impf- und Gesundheitsvorschriften selbst zu sorgen. Bei grenzüberschreitenden Reisen ist der Reisende für die Beschaffung der erforderlichen Ein- und Ausreisedokumente verantwortlich.
8.3 Mangelanzeige: Mängel der Reiseleistung sind dem Reiseleiter oder dem Guide vor Ort unverzüglich anzuzeigen. Sofern ein Reiseleiter oder Guide nicht erreichbar ist oder die Abhilfe verweigert, ist WaldReisen unter der angegebenen Kontaktadresse zu informieren. Eine nachträgliche Mängelanzeige, die es WaldReisen nicht ermöglicht hat, Abhilfe zu schaffen, kann die Ansprüche des Reisenden mindern.
8.4 Gesundheitliche Eignung: Der Reisende ist verpflichtet, sich vor der Buchung über die körperlichen Anforderungen der gebuchten Reise zu informieren und sicherzustellen, dass er in der Lage ist, an der Reise teilzunehmen. WaldReisen weist in der Reisebeschreibung auf die Anforderungen hin. Sind gesundheitliche Einschränkungen bekannt, die eine Teilnahme beeinträchtigen könnten, ist WaldReisen vor der Buchung zu informieren.
8.5 Verhaltensregeln in der Natur: Der Reisende verpflichtet sich, während der Reise die geltenden Regeln für den Naturschutz und den Umweltschutz zu beachten. Insbesondere ist das Beschädigen von Flora und Fauna, das Verlassen von markierten Wegen in Schutzgebieten ohne ausdrückliche Genehmigung, das Hinterlassen von Abfall sowie jedes Verhalten, das die Natur oder andere Reisende gefährdet, untersagt. WaldReisen behält sich vor, Reisende, die gegen diese Verhaltensregeln verstoßen, von der weiteren Teilnahme an der Reise auszuschließen.
§ 9 Reisemängel und Gewährleistung
9.1 Begriff des Reisemangels: Die Pauschalreise ist mangelhaft, wenn sie nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Pauschalreise mangelhaft, wenn sie sich nicht für den nach dem Vertrag vorausgesetzten Verwendungszweck eignet, ansonsten nicht für den gewöhnlichen Verwendungszweck eignet oder keine Beschaffenheit aufweist, die bei Reisen der gleichen Art üblich ist und die der Reisende nach der Art der Reise erwarten kann.
9.2 Abhilfe: Ist die Pauschalreise mangelhaft, so kann WaldReisen Abhilfe schaffen. WaldReisen kann die Abhilfe verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Für die Zeit des Mangels kann der Reisende Minderung des Reisepreises verlangen.
9.3 Kündigung wegen erheblicher Mängel: Kann der Reisende die Pauschalreise infolge eines Mangels nach dem Maßstab des § 651n BGB nicht wie gewünscht nutzen, und hat WaldReisen eine ihm gesetzte angemessene Frist zur Abhilfe verstreichen lassen, kann der Reisende den Reisevertrag kündigen. In diesem Fall fallen die Kosten für die Rückreise nicht dem Reisenden zur Last.
9.4 Schadensersatz: Der Reisende kann wegen Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßer Erfüllung des Vertrages angemessenen Schadensersatz verlangen. Der Anspruch besteht nicht, soweit die Nichterfüllung oder mangelnde Erfüllung des Reisevertrages auf ein Verschulden des Reisenden, auf das unvermeidbare, außergewöhnliche Verhalten eines Dritten, das nicht mit der Erbringung der vertraglich eingeschlossenen Reiseleistungen zusammenhängt, oder auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.
§ 10 Haftungsbeschränkungen
10.1 Allgemeine Haftungsbeschränkung: Die Haftung von WaldReisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wird auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit WaldReisen für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden sowie bei der Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln.
10.2 Haftungsausschluss für Naturgefahren: WaldReisen haftet nicht für Schäden, die durch natürliche Gegebenheiten entstehen, insbesondere durch Unwetter, Hochwasser, Felsabgänge, Stürme, Schneemassen oder andere Naturereignisse, sofern WaldReisen die zumutbaren Sicherheitsmaßnahmen getroffen hat und die Ereignisse außerhalb des gewöhnlichen Risikos der gebuchten Aktivität lagen.
10.3 Haftungsausschluss für Wertsachen: Für den Verlust oder die Beschädigung von mitgeführten Wertsachen, Bargeld, Schmuck oder elektronischen Geräten übernimmt WaldReisen keine Haftung, sofern keine schuldhafte Pflichtverletzung von WaldReisen vorliegt. Reisende werden ausdrücklich darauf hingewiesen, eine Reiserücktritts- und Gepäckversicherung abzuschließen.
10.4 Haftungsausschluss für Drittleistungen: WaldReisen haftet nicht für Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und von WaldReisen lediglich als Vermittler vermittelt wurden. Dazu gehören insbesondere zusätzliche Ausflüge oder Aktivitäten, die während der Reise gebucht werden und nicht im Vertragsumfang enthalten sind.
§ 11 Reiseversicherung
11.1 Empfehlung zum Abschluss einer Reiseversicherung: WaldReisen empfiehlt allen Reisenden dringend, eine umfassende Reiseversicherung abzuschließen. Eine solche sollte insbesondere eine Reiserücktrittsversicherung, eine Reisekrankenversicherung mit Rückholversicherung, eine Gepäckversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung umfassen.
11.2 Sicherungsschein: WaldReisen ist als Reiseveranstalter gesetzlich verpflichtet, die vom Reisenden geleisteten Zahlungen abzusichern. Der Sicherungsschein nach § 651r BGB wird dem Reisenden bei oder unmittelbar nach Vertragsschluss ausgehändigt oder übermittelt.
11.3 Insolvenzabsicherung: Die Insolvenzabsicherung von WaldReisen erfolgt gemäß den gesetzlichen Anforderungen durch einen zugelassenen Insolvenzversicherer. Die Sicherungssumme deckt alle vom Reisenden geleisteten Zahlungen bis zur jeweiligen gesetzlichen Höchstgrenze ab.
§ 12 Datenschutz
12.1 Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten: Im Rahmen der Buchungsabwicklung erhebt und verarbeitet WaldReisen die für die Durchführung des Reisevertrages notwendigen personenbezogenen Daten des Reisenden. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung).
12.2 Weitergabe an Dritte: WaldReisen gibt personenbezogene Daten nur an Dritte weiter, soweit dies für die Durchführung der Reise erforderlich ist, insbesondere an Unterkunftsanbieter, Transportanbieter und Aktivitätspartner. Die Weitergabe erfolgt nur im notwendigen Umfang.
12.3 Rechte des Reisenden: Der Reisende hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Weitere Informationen finden sich in unserer Datenschutzerklärung.
§ 13 Besondere Bestimmungen für Gruppenreisen
13.1 Gruppenleiter: Bei Gruppenreisen ist ein Gruppenleiter zu benennen, der als Ansprechpartner für WaldReisen fungiert. Der Gruppenleiter ist für die Koordination der Gruppe verantwortlich und stellt sicher, dass alle Teilnehmer die Reisebedingungen und Verhaltensregeln kennen und einhalten.
13.2 Gruppenmindest- und -höchstgröße: Gruppenreisen haben eine Mindest- und Höchstteilnehmerzahl, die in der Reisebeschreibung angegeben ist. WaldReisen behält sich vor, bei erheblichem Über- oder Unterschreiten der Teilnehmerzahl Anpassungen am Reiseprogramm vorzunehmen oder — bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl — vom Vertrag zurückzutreten.
13.3 Sonderkonditionen für Gruppen: Für Gruppenreisen können gesonderte Preisvereinbarungen getroffen werden. Sonderkonditionen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Mündliche Absprachen oder Aussagen von Mitarbeitern begründen keine Sonderkonditionen, sofern diese nicht schriftlich bestätigt wurden.
13.4 Haftung des Gruppenleiters: Bucht der Gruppenleiter die Reise für die Gruppe, übernimmt er persönlich die Verantwortung für alle gemachten Angaben und für die Vollständigkeit der Anmeldungen. Er haftet als Auftraggeber für die Erfüllung aller vertraglichen Pflichten.
§ 14 Nachhaltigkeitspflichten
14.1 Nachhaltigkeitsgrundsätze von WaldReisen: WaldReisen verpflichtet sich zur Durchführung nachhaltiger Naturreisen, die die Umwelt und die natürlichen Ressourcen schonen. Alle Reiseprogramme werden nach ökologischen Grundsätzen gestaltet. WaldReisen arbeitet mit zertifizierten Partnern zusammen und setzt auf lokale Versorgungsketten sowie umweltfreundliche Transportmittel.
14.2 CO₂-Kompensation: WaldReisen ermittelt für jede Reise den anfallenden CO₂-Ausstoß und kompensiert diesen durch die Unterstützung zertifizierter Klimaschutzprojekte. Die Kompensationsmaßnahmen sind Bestandteil des Reisepreises, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
14.3 Naturschutzregeln: Reisende sind verpflichtet, während der Reise die geltenden Naturschutzbestimmungen einzuhalten. Das betritt insbesondere das Beachten von Weggeboten in Schutzgebieten, das Verbot der Beschädigung von Pflanzen und des Störens von Tieren sowie das Verbot des Hinterlassens von Müll in der Natur.
14.4 Ökologische Unterkünfte: WaldReisen strebt die Zusammenarbeit mit Unterkünften an, die ökologische Standards erfüllen oder zertifiziert sind. Gleichwohl kann WaldReisen nicht in allen Regionen Deutschlands ausschließlich zertifizierte Öko-Unterkünfte bereitstellen. WaldReisen informiert in der Reisebeschreibung über die Nachhaltigkeitsmerkmale der jeweiligen Unterkünfte.
§ 15 Sicherheit und Notfallprotokoll
15.1 Sicherheitsmaßnahmen: WaldReisen trifft alle zumutbaren Maßnahmen, um die Sicherheit der Reisenden während der Reise zu gewährleisten. Alle Guides sind in Erster Hilfe ausgebildet und führen entsprechende Ausrüstung mit. WaldReisen überprüft regelmäßig die Sicherheit der eingesetzten Wege und Ausrüstungen.
15.2 Eigenverantwortung der Reisenden: Naturreisen, insbesondere Bergwanderungen und andere körperlich anspruchsvolle Aktivitäten, sind mit einem inhärenten Risiko verbunden. Reisende sind verpflichtet, die Anweisungen des Guides zu befolgen, ihre körperlichen Grenzen zu kennen und sich in Risikosituationen verantwortungsvoll zu verhalten. Das eigenwillige Verlassen der Gruppe oder das Ignorieren von Sicherheitshinweisen des Guides erfolgt auf eigenes Risiko des Reisenden.
15.3 Notfallprotokoll: Im Falle eines Notfalls ist WaldReisen unter der auf den Reiseunterlagen angegebenen Notfallnummer erreichbar. Reisende werden gebeten, im Notfall zunächst den Notruf (112) zu kontaktieren und anschließend die WaldReisen-Notfallnummer zu informieren. WaldReisen unterstützt bei der Koordination von Rettungs- und Notfallmaßnahmen.
§ 16 Salvatorische Klausel und Gerichtsstand
16.1 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
16.2 Anwendbares Recht: Für alle Rechtsbeziehungen zwischen WaldReisen und dem Reisenden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die §§ 651a ff. BGB in der aktuell gültigen Fassung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
16.3 Gerichtsstand: Als Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten wird Berlin vereinbart, sofern der Reisende Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Bei Streitigkeiten mit Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
16.4 Streitbeilegung: WaldReisen ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Europäische Kommission stellt jedoch eine Online-Plattform zur Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter folgendem Link erreichbar ist: https://ec.europa.eu/consumers/odr
16.5 Änderungen der AGB: WaldReisen behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden den Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Sofern der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Änderung widerspricht, gelten die geänderten AGB als vereinbart.
§ 17 Kontakt und Anschrift des Reiseveranstalters
WaldReisen GmbH
Unter den Linden 47
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30 4567 8910
E-Mail: [email protected]
Geschäftsführerin: Anna Richter
Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Handelsregisternummer: HRB 214567 B
USt-IdNr.: DE312345678
Mitglied im Deutschen Reiseverband (DRV)